Der Meldezettel war noch vor einigen Jahren eine öffentliche Urkunde. Seit der Meldegesetznovelle vom 1. März 2001 ist er aber nur mehr ein Antragsformular für einen Meldevorgang. Heute erhält man nach der Anmeldung eine "Bestätigung der Meldung". Im allgemeinen Sprachgebrauch wird diese oft immer noch als "Meldezettel" bezeichnet.
Viele Behörden können bereits Meldedaten direkt aus dem Zentralen Melderegister abrufen. Deshalb benötigt man in vielen Fällen keine Meldebestätigung mehr.
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